Merkmale: - Ausführung gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- EG-Baumusterprüfbescheinigung für Schüttwaagen der Baureihe 34.138 bis 34.148
- Anforderungen an die Gerätegruppe II, Kategorie 1 werden erfüllt
- Nichtelektrische Ausführung in der Zündschutzart konstruktive Sicherheit (c)
- Elektrische Ausstattung in der Zündschutzart Eigensicherheit (ia)
Für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die neue Richtlinie 2014/34/EU. Werden selbsttätige Waagen und deren vor- und nachgeschaltete Einrichtungen in Bereichen mit potenzieller Explosionsgefahr eingesetzt, müssen sie dieser Richtlinie entsprechen.
Gemäß der Richtlinie 99/92/EG hat der Anwender die Explosionsrisiken in seinem Bereich abzuschätzen, damit die für den Explosionsschutz nach Richtlinie 2014/34/EU geforderten Schutzsysteme und die in Kategorien eingestuften Geräte sicher eingesetzt werden können.
In unserem Unternehmen wurden die sich aus der Richtlinie 2014/34/EU ergebenden technischen Anforderungen für eine Baureihe selbsttätiger Schüttwaagen mit ATEX-Zulassung konstruktiv umgesetzt. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl und können Ihnen die passende Waage anbieten.
Unter der EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer IBExU08ATEX1004X wurde die Bauartzulassung für unsere Schüttwaagen der Baureihe 34.138 (5 kg) bis 34.148 (3.500 kg) erteilt. Diese Waagen entsprechen der Schutzart
ATEXII 1/3 D c T X (+5 °C ≤ Ta ≤ +40 °C)
und/bzw.
ATEXII 1/3 G c IIB T X (+5 °C = Ta = +40 °C)
Die für die Fertigung der Waagen erforderliche ATEX-Zertifizierung unseres Unternehmens wurde durchgeführt.