Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes, das im rechtsgeschäftlichen Verkehr eingesetzt wird. Eichpflichtige Waagen werden in regelmäßigen Abständen vom Eichamt geprüft und bei Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen mit einer Eichmarke versehen.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Alle Eichklassen generell zwei Jahre, bei selbsttätigen Kontrollwaagen generell ein Jahr. Nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
Unsere Servicetechniker bereiten Ihre Anlage auf anstehende Prüfungen vor. Die Abstimmung von Eichterminen mit den zuständigen Behörden übernehmen wir gern für Sie.
Nutzen Sie unseren Service zur Vorbereitung und Begleitung der Eichung.