Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes, das im rechtsgeschäftlichen Verkehr eingesetzt wird.
Die frühere Ersteichung erfolgt bei neuen Waagen (neu in Verkehr gebrachten Waagen) in Form einer Konformitätsbewertung durch den Hersteller. Für die von uns mit SysTec-Auswertegeräten ausgestatteten Waagen können wir diese selbst im Rahmen der Inbetriebnahme sowohl für Nichtselbsttätige Waagen (RL 2014/31EU) als auch für Selbsttätige Waagen (RL 2014/32/EU) durchführen. Die daraus resultierende Konformitätserklärung in Verbindung mit dem Prüfschein bescheinigt dem Nutzer die Einhaltung der eichrechtlich relevanten Parameter. Die Waage gilt für die Dauer von i.d.R. 2 Jahren als geeicht.
Eichpflichtige Waagen werden danach in regelmäßigen Abständen vom Eichamt geprüft und bei Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen mit einer Eichmarke versehen.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Alle Eichklassen generell zwei Jahre, bei selbsttätigen Kontrollwaagen generell ein Jahr. Nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
Unsere Servicetechniker bereiten Ihre Anlage auf anstehende Prüfungen vor. Die Abstimmung von Eichterminen mit den zuständigen Behörden übernehmen wir gern für Sie.
Nutzen Sie unseren Service zur Vorbereitung und Begleitung der Eichung.