6. ATEX-Lösungen

Schüttwaagen in ATEX-Ausführung mit Bauartzulassung
Zoneneinteilung


Merkmale:
• Ausführung gemäß ATEX-Richtlinie 94/9/EG
• EG-Baumusterprüfbescheinigung für Schüttwaagen der
  Baureihe 34.138 bis 34.146
• Anforderungen an die Gerätegruppe II, Kategorie 1 werden erfüllt

• Nichtelektrische Ausführung in der Zündschutzart
  konstruktive Sicherheit (c)
• Elektrische Ausstattung in der Zündschutzart Eigensicherheit (ia)

Schüttwagge in ATEX-Ausführung mit Bauartzulassung

Elektronische Schüttwaage Typ 34.144 gemäß
ATEX-Richtlinie.
Einsatzort: Riesaer Ölwerke

Schutzart:
Atex II 1/3 D c T X
+ 5 °C = Ta = +40 °C

 


Für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die Richtlinie 94/9/EG. Werden selbsttätige Waagen und deren vor- und nachgeschaltete Einrichtungen in Bereichen mit potenzieller Explosionsgefahr eingesetzt, müssen sie dieser Richtlinie entsprechen.

Gemäß der Richtlinie 99/92/EG hat der Anwender die Explosionsrisiken in seinem Bereich abzuschätzen, damit die für den Explosionsschutz nach Richtlinie 94/9/EG geforderten Schutzsysteme und die in Kategorien eingestuften Geräte sicher eingesetzt werden können.

In unserem Unternehmen wurden die sich aus der Richtlinie 94/9/EG ergebenden technischen Anforderungen für eine Baureihe selbsttätiger Schüttwaagen mit ATEX-Zulassung konstruktiv umgesetzt. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl und können Ihnen die passende Waage anbieten.

Unter der EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer IBExU08ATEX1004X wurde die Bauartzulassung für unsere Schüttwaagen der Baureihe 34.138 (5 kg) bis 34.146 (1000 kg) erteilt. Diese Waagen entsprechen der Schutzart

ATEX II 1/3 D c T X
+ 5 °C ≤ Ta ≤ +40 °C

und/bzw.

Atex II 1/3 G c IIB T X
+ 5 °C = Ta = +40 °C

Die für die Fertigung der Waagen erforderliche ATEX-Zertifizierung unseres Unternehmens wurde durchgeführt.

Einsatzbereiche

Zum Abwiegen, zur Annahme, zur Abgabe oder als Kontrollwaage in Bereichen, in denen explosive Gase und/oder Stüube auftreten können und in denen lose Schüttgüter verarbeitet oder gelagert werden, zum Beispiel in Mühlen und in Speichern, in Futtermittelwerken, in Brauereien, in Zuckerfabriken sowie in der Chemieindustrie.

 

Selbsttätige Waagen in ATEX-Ausführung

ATEX_Befülleinrichtung

Big-Bag-Abfüllstation für organische Pulver in DOW Olefinverbund GmbH Schkopau. Die Wiegevorrichtung wurde einer Einzelprüfung nach Anhang IX der Richtlinie 94/9/EG unterzogen.

 


Für selbsttätige Waagen, die nicht zu dieser Baureihe gehören, aber eine Zertifizierung für Kategorie 1 erfordern, wird eine Einzelprüfung nach Anhang IX der Richtlinie 94/9/EG vorgenommen. Voraussetzung dafür ist natürlich eine für die betreffende Anwendung realisierbare technische Lösung.

In der Kategorie 1 sind nur wenige Zündschutzarten zugelassen, so dass unsere Fähigkeiten und unser Wissen gefordert sind. Nutzen Sie unsere Kompetenz auf diesem Gebiet.

Für selbsttätige Waagen, die nicht in die Kategorie 1 eingeordnet werden müssen, sind viele Zündschutzarten zulässig, so dass eine technische Lösung einfacher zu finden ist.