

Elektronische Schüttwaage Typ 34.144
gemäß
ATEX-Richtlinie.
Einsatzort:
Riesaer Ölwerke

Schutzart:
II 1/3 D c T X
+ 5 °C = Ta = +40 °C
|
Für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die Richtlinie 94/9/EG.
Werden selbsttätige Waagen und deren vor- und nachgeschaltete Einrichtungen in Bereichen
mit potenzieller Explosionsgefahr eingesetzt, müssen sie dieser Richtlinie entsprechen.
Gemäß der Richtlinie 99/92/EG hat der Anwender die Explosionsrisiken in seinem Bereich
abzuschätzen, damit die für den Explosionsschutz nach Richtlinie 94/9/EG geforderten
Schutzsysteme und die in Kategorien eingestuften Geräte sicher eingesetzt werden können.
In unserem Unternehmen wurden die sich aus der Richtlinie 94/9/EG ergebenden technischen
Anforderungen für eine Baureihe selbsttätiger Schüttwaagen mit ATEX-Zulassung konstruktiv
umgesetzt. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl und können Ihnen die passende Waage
anbieten.
Unter der EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer IBExU08ATEX1004X wurde die
Bauartzulassung für unsere Schüttwaagen der Baureihe 34.138 (5 kg) bis 34.146 (1000 kg)
erteilt. Diese Waagen entsprechen der Schutzart
II 1/3 D c T X
+ 5 °C ≤ Ta ≤ +40 °C
und/bzw.
II 1/3 G c IIB T X
+ 5 °C = Ta = +40 °C
Die für die Fertigung der Waagen erforderliche ATEX-Zertifizierung unseres Unternehmens
wurde durchgeführt.
Einsatzbereiche
Zum Abwiegen, zur Annahme, zur Abgabe oder als Kontrollwaage in Bereichen, in denen
explosive Gase und/oder Stüube auftreten können und in denen lose Schüttgüter verarbeitet
oder gelagert werden, zum Beispiel in Mühlen und in Speichern, in Futtermittelwerken, in
Brauereien, in Zuckerfabriken sowie in der Chemieindustrie.
|


Big-Bag-Abfüllstation für organische Pulver
in DOW Olefinverbund GmbH Schkopau.
Die Wiegevorrichtung wurde einer Einzelprüfung nach Anhang IX der Richtlinie 94/9/EG unterzogen.
|
Für selbsttätige Waagen, die nicht zu dieser Baureihe gehören, aber eine Zertifizierung für Kategorie 1 erfordern, wird eine Einzelprüfung nach Anhang IX der Richtlinie 94/9/EG vorgenommen. Voraussetzung dafür ist natürlich eine für die betreffende Anwendung realisierbare technische Lösung.
In der Kategorie 1 sind nur wenige Zündschutzarten zugelassen, so dass unsere Fähigkeiten und unser Wissen gefordert sind. Nutzen Sie unsere Kompetenz auf diesem Gebiet.
Für selbsttätige Waagen, die nicht in die Kategorie 1 eingeordnet werden müssen, sind viele Zündschutzarten zulässig, so dass eine technische Lösung einfacher zu finden ist.
|